Link zum Grundsatzurteil des BFH bzgl. der Absetzung von Therapiekosten bei
Legasthenie (entsprechend bei Dyskalkulie anzuwenden):
Urteil des BFH vom 07.06.2000; Az.: III R 54/98
Klären Sie vor Beginn einer Therapie ab, ob die Absetzbarkeit gegeben ist
bzw. welche Nachweise Ihr Finanzamt als Voraussetzung für eine Absetzbarkeit
verlangt ! Lassen Sie sich eine solche Zusage des Finanzamtes am besten schriftlich
bestätigen, damit nicht nach 2-3 Jahren, wenn Sie Ihre Steuererklärung
abgeben, unverhofft von anderen Sachbearbeitern evtl. andere Maßstäbe
geltend gemacht werden, als die, die man Ihnen vorher mündlich mitteilte.
Infotext
des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie NRW e.V.
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