Link zum Grundsatzurteil des BFH bzgl. der Absetzung von Therapiekosten bei
Legasthenie (entsprechend bei Dyskalkulie anzuwenden):
Urteil des BFH vom 07.06.2000; Az.: III R 54/98
Klären Sie vor Beginn einer Therapie ab, ob die Absetzbarkeit gegeben ist
bzw. welche Nachweise Ihr Finanzamt als Voraussetzung für eine Absetzbarkeit
verlangt ! Lassen Sie sich eine solche Zusage des Finanzamtes am besten schriftlich
bestätigen, damit nicht nach 2-3 Jahren, wenn Sie Ihre Steuererklärung
abgeben, unverhofft von anderen Sachbearbeitern evtl. andere Maßstäbe
geltend gemacht werden, als die, die man Ihnen vorher mündlich mitteilte.